Allgemeine Geschäftsbedingungen des Polizei-Sportschützenverein München e.V.
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Allgemeine Bestimmungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Polizei-Sportschützenverein München e.V., nachfolgend PSSV genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden müssen wir ablehnen.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. -
Angebot und Vertragsabschluß
Ihre Bestellung stellt ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Auch eine Bestellbestätigung per Internet stellt keine Angebotsannahme dar. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die Lieferung seitens des BSSB bestätigt wird.
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Lieferung und Lieferfristen
Der PSSV ist bemüht, angegebene Lieferfristen bzw. Termine einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten – hat der PSSV auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den PSSV, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. -
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an die Versandfirma, deren Beauftragte, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.
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Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz des PSSV und erfolgt auf Kosten des Bestellers, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so beginnt die Zahlungsverpflichtung mit dem Tage der Versandbereitstellung.
Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. -
Beanstandungen und Gewährleistung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
Sichtbare Transportschäden, z.B. beschädigte Verpackung, müssen seitens des Käufers direkt bei Abnahme vom Lieferanten bestätigt und dem PSSV umgehend mitgeteilt werden.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach der Wahl der PSSV auf den Ersatz oder die Reparatur des mangelhaften Gegenstandes oder Gerätes, oder aber die Weiterleitung an den Hersteller zu demselben Zweck. -
Gewährleistungsausschluss
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die defekte Ware trotz Kenntnis des Defekts in Gebrauch genommen oder weiterveräußert wird. Gleiches gilt, wenn der Fehler durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Lagerung oder Behandlung aufgetreten ist. Verschleißerscheinungen lösen ebenfalls keine Gewährleistung aus.
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Preise und Zahlungen
Die Preise der PSSV verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, brutto in Euro inklusive Mehrwertsteuer ausschließlich Versand und Verpackung. Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung sofort nach Erhalt zahlbar.
Gerät der Käufer in Verzug, ist die PSSV berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von jeweils 5 % über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen. -
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. der Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des PSSV.
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Widerruf
Unsere Kunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief oder Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs.
Rücksendungen der Ware müssen erfolgen an:
Polizei-Sportschützenverein München e. V.
Abzeichenreferent Günter Dietz
Georgenstr. 16
85435 Erding
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei der Rücksendung innerhalb von 14 Tagen aus einer Bestellung, müssen Sie die Kosten der Rücksendung tragen.
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Erfüllungsort
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der verstehenden Bestimmungen rechtsunkwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck möglichst erreicht wird.